Jahresprogramm des DRK-Betreuungsvereins 2024
Der DRK-Betreuungsverein informiert Sie rund um das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Rahmen von kostenfreien Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen.
Ergänzend dazu haben wir gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Mainz-Bingen ein Jahresprogramm zusammengestellt, in dem wir Inhalte zu wichtige Themen rund um die rechtliche Betreuung vermitteln.
Ehegattenvertretungsrecht – Alles für den Ernstfall geregelt?
29.02.2024 von 18:00-20:00 Uhr, Onlineveranstaltung
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Danach können sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallsituation gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gesetzlich vertreten. Das Recht ist befristet auf sechs Monate.
Die Referentinnen informieren Sie über den Inhalt des Gesetzes und die Umsetzung in der Praxis. Sie gehen insbesondere aber auch auf die Frage nach Risiken ein und klären grundlegend darüber auf, warum trotz Ehegattenvertretungsrecht weitere Vorsorgeregelungen getroffen werden sollten, damit für den Ernstfall alles geregelt ist.
Die Kooperationsveranstaltung der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz Bingen wird als Onlineangebot über Zoom am Donnerstag, 29.02.2024 von 18:00-20:00 Uhr für alle Interessierten stattfinden.
Mit einer Anmeldung an info(at)btv-ingelheim.de erhalten Sie die notwendigen Zugangsdaten für die Veranstaltung
„Kommunikation in der rechtlichen Betreuung“
21. März 2024, 18 Uhr Café Dia, Diakonie Ingelheim, Georg-Rückert-Straße 24, 55218 Ingelheim
Seit dem 01.01.2023 stellt das Betreuungsrecht die Selbstbestimmung der Betreuten als Maxim für das Handeln und Entscheiden der rechtlichen Betreuer*innen in den Vordergrund. Eine gelingende Kommunikation ist zur Umsetzung der Wünsche und Vorstellungen der Betreuten unverzichtbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz-Bingen lädt Sie ein, an der kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema „Kommunikation in der rechtlichen Betreuung“ mit Frau Dr. Schöffling (Dipl-Päd.) in Ingelheim teilzunehmen.
In Laufe der Veranstaltung soll gezeigt werden, wie die richtige Kommunikation eingesetzt werden kann, um Betreute bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, welche Kommunikationskonzepte sich bewährt haben, wie der Rahmen eines erfolgreichen Gesprächs aussieht, wann und wie wir zwischen den Zeilen lesen müssen und wie wir das nötige Vertrauen schaffen.
Für Fragen vorab wenden Sie sich bitte an den DRK-Betreuungsverein unter 06131 – 269 0 oder senden Sie eine Mail an betreuungsverein(at)drk-mainz.de. Um eine Voranmeldung wird gebeten.
Unterstützen oder Vertreten?
Rollenverständnis rechtlicher Betreuer*innen
Mittwoch, den 25.09.24, 18h, Ort: DRK, Im Niedergarten 20 in 55124 Mainz
Mit dem neuen Betreuungsrecht wurde das Recht auf Selbstbestimmung betreuter Personen noch einmal gestärkt. Rechtlichen Betreuer*innen kommt hierbei zunächst eine unterstützende Rolle zu, stellvertretendes Handeln erfolgt, sofern es nötig wird.
Aber wann nehmen Sie welche Rolle ein? Wie können Sie Ihrer Verantwortung als rechtliche Betreuer*innen gerecht werden und dies auch dem Gericht gegenüber belegen.
Anhand praktischer Beispiele und Ihren Fragen erläutern wir, wie Sie mit Erwartungen, Entscheidungsfindung und Dokumentation Ihrer Verantwortlichkeit gut umgehen können.
Referentin: Sabine Blum, Btv Caritas. Um eine Voranmeldung per Mail an betreuungsverein(at)drk-mainz.de oder unter 06131 – 269 30 wird gebeten.
Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge - Moderierte Fragerunde mit einem Rechtspfleger
07.11.2024, 18:00 – 20:00 Uhr Caritaszentrum St. Elisabeth, Rochusstraße 8, 55411 Bingen
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt sind, stellt sich bei einigen Rechtsgeschäften die Frage, ob vorab eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist. Denn zu bestimmten, besonders wichtigen, riskanten oder für den Betreuten folgenreichen Rechtshandlungen rechtlicher Betreuer*innen, besteht eine Genehmigungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht. Sie dient einerseits dem Schutz der Belange des Betreuten, andererseits der Vermeidung möglicher Fehler rechtlicher Betreuer*innen. Herr Christmann, Rechtspfleger am Amtsgericht Mainz, gibt an diesem Abend auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Mainz-Bingen einen Überblick über Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge und beantwortet anschließend gerne in einer moderierten Gesprächsrunde Ihre Fragen rund um die Betreuungsführung.
Für Fragen vorab wenden Sie sich bitte an den Betreuungsverein des Caritasverbandes Mainz e.V. in Bingen unter 06721/917730 oder senden Sie eine Mail an betreuungsverein(at)caritas-bingen.de. Um eine Voranmeldung wird gebeten.