Ehegattenvertretungsrecht – Alles für den Ernstfall geregelt?
Ein Onlineangebot der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz Bingen am 29.02.2024 von 18:00-20:00 Uhr.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Danach können sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallsituation gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gesetzlich vertreten. Das Recht ist befristet auf sechs Monate.
Die Referentinnen informieren Sie über den Inhalt des Gesetzes und die Umsetzung in der Praxis. Sie gehen insbesondere aber auch auf die Frage nach Risiken ein und klären grundlegend darüber auf, warum trotz Ehegattenvertretungsrecht weitere Vorsorgeregelungen getroffen werden sollten, damit für den Ernstfall alles geregelt ist.
Die Kooperationsveranstaltung der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz Bingen wird als Onlineangebot über Zoom am Donnerstag, 29.02.2024 von 18:00-20:00 Uhr für alle Interessierten stattfinden.
Mit einer Anmeldung an info(at)btv-ingelheim.de erhalten Sie die notwendigen Zugangsdaten für die Veranstaltung