Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge - Moderierte Fragerunde mit einem Rechtspfleger
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt sind, stellt sich bei einigen Rechtsgeschäften die Frage, ob vorab eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist. Denn zu bestimmten, besonders wichtigen, riskanten oder für den Betreuten folgenreichen Rechtshandlungen rechtlicher Betreuer*innen, besteht eine Genehmigungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht. Sie dient einerseits dem Schutz der Belange des Betreuten, andererseits der Vermeidung möglicher Fehler rechtlicher Betreuer*innen. Herr Christmann, Rechtspfleger am Amtsgericht Mainz, gibt an diesem Abend auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Mainz-Bingen einen Überblick über Genehmigungspflichten in der Vermögenssorge und beantwortet anschließend gerne in einer moderierten Gesprächsrunde Ihre Fragen rund um die Betreuungsführung.
Termin: 07.11.2024, 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: Caritaszentrum St. Elisabeth, Rochusstraße 8, 55411 Bingen
Für Fragen vorab wenden Sie sich bitte an den Betreuungsverein des Caritasverbandes Mainz e.V. in Bingen unter 06721/917730 oder senden Sie eine Mail an betreuungsverein(at)caritas-bingen.de. Um eine Voranmeldung wird gebeten.